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Neue Fördersätze ab 2007 – Basisförderung: (Etwas veraltet. Bitte informieren Sie sich bei der BafA)
Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden.
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche:
Die Förderung beträgt 40,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275,00 Euro.
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche:
Die Förderung beträgt 70,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche.
Automatisch beschickte Biomassekessel:
Die Förderung beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24,00 Euro je kW, mindestens jedoch 1.000,00 Euro.
Hackschnitzelkessel: 500,00 Euro je Anlage.
Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung:
Die Förderung beträgt 750,00 Euro je Anlage.
Mit diesen Fördersätzen wird der aktuellen Marktentwicklung und der starken Nachfrage nach den geförderten Technologien Rechnung getragen.


Änderungen bei den Anforderungen für förderfähige Anlagen

Für erstmals gestellte Anträge sind folgende Änderungen zu beachten:
Investitionszuschüsse erhalten nur noch Solarkollektoranlagen bis zu einer installierten Bruttokollektorfläche von 40 m².
Größere Anlagen sollen zukünftig mit einer höheren Förderquote im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien gefördert werden. Dieses ist derzeit noch nicht geöffnet. Hierzu ist eine Antragstellung vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages notwendig! Bereits begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig!
Solarkollektoren, die ab 2007 eine Prüfung nach DIN EN 12975 erhalten, müssen zusätzlich zu den bisherigen Fördervoraussetzungen das Prüfzeichen Solar Keymark tragen.
Der Kesselwirkungsgrad für Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW beträgt mindestens 90 %.

Verbesserte Förderung für Innovationen
Neu eingeführt wird ein „Innovationsbonus“ für besonders innovative Anwendungen oder Anlagenteile nach diesen Richtlinien förderfähigen Technologien. Die neue Förderrichtlinie regelt, welche Anwendungen bzw. Anlagenteile in Frage kommen, beispielsweise große Solarkollektoranlagen, die besondere Anforderungen erfüllen oder Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung.
In Kürze werden Anwendungsbestimmungen erlassen, die die technischen Anforderungen an eine Förderfähigkeit näher beschreiben. Erst danach ist eine Antragstellung möglich. Der Antrag ist vor Abschluss eines Liefer– und Leistungsvertrages zu stellen! Wird dies versäumt, kann nur eine Förderung im Rahmen der Basisförderung erfolgen.


Abgrenzung bei Solarkollektoranlagen
Abgrenzung der Fördertatbestände bei der KfW und beim BAFA
Solarkollektoranlagen sind entweder beim BAFA oder bei der KfW im Rahmen dieses Programms förderfähig. Die Abgrenzung erfolgt über die Größe der Anlage. Vom BAFA werden Anlagen gefördert, deren Bruttokollektorfläche weniger oder gleich 40 m² beträgt. Die KfW fördert Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche über 40 m².


Abgrenzung zwischen Basisförderung und Innovationsbonus beim BAFA
Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Bruttokollektorfläche kleiner als 20 m² können nur die Basisförderung erhalten. Die Errichtung der Anlage kann ohne vorherige Antragstellung beim BAFA erfolgen.
Solarkollektoranlagen mit einer Bruttokollektorfläche zwischen 20 und 40 m² können entweder die Basisförderung oder, sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, den Innovationsbonus erhalten. Fördervoraussetzung für den Investitionsbonus ist, dass vor der Antragstellung beim BAFA kein Liefer– und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Sonst kann höchstens im Rahmen der Basisförderung gefördert werden. Gleiches gilt bei Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung.


Verfügbare Haushaltsmittel
Für das Jahr 2007 stehen für die Förderung aus dem Marktanreizprogramm 33 Mio. Euro zusätzlicher Haushaltsmittel (und damit insgesamt 213 Mio. Euro) zur Verfügung. Mit der Aufstockung des Titels kann eine hohe Nachfrage nach der Förderung bedient werden und eine kontinuierliche Bewilligung von Fördermitteln über das gesamte Jahr erfolgen. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim BAFA. Sollten die Haushaltsmittel für 2007 vorzeitig erschöpft sein, kann eine Förderung im Folgejahr in Betracht kommen.
Über die Verfügbarkeit von Haushaltsmittel soll zukünftig mit Hilfe einer sogenannten „Förderampel“ Transparenz hergestellt werden. Diese Information ist demnächst hier abrufbar.


Erneuerbare Energien (Umweltfreundliche Energien)


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800

Solarwärmetauscher einbauen
Pumpengruppe zusammenbauen
Rohre hartlöten
Verbrühschutz
Solarkollektoren installieren

 

Anschluss am Kollektor
Kollektoren befestigen
Abdrücken der Solaranlage
etwas Theorie
Rohre isolieren

Steuerung anschließen

Funktionsweise Solaranlage

Steuerung und Sensoren

Warmwasser durch Holzheizung / Kamin

Heizungsunterstützung

Solaranlage befüllen
Solaranlage starten